Viele Verbände erhalten aktuell Post vom Bundesanzeiger Verlag, wo kleine Beträge als Gebühr für die Führung des Transparenzregisters berechnet werden. Handelt es sich hierbei um legitime Forderungen?
Zum Hintergrund Seit 2017 wird im Rahmen der Verschärfung der Bestimmungen zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ein sogenanntes Transparenzregister geführt, in das insbesondere Wirtschaftsunternehmen den sogenannten „wirtschaftlichen Berechtigten“ eintragen müssen. Dieses Transparenzregister ist ein öffentlich zugängliches Register, aus dem jedermann ohne ein bestimmtes rechtliches Interesse Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse der eingetragenen Rechtsträger ersehen kann. Hier werden Treuhandverhältnisse offengelegt, aber auch die bloße Kommanditistenstellung wird eingetragen. Das Führen solcher Register kostet Geld, ein gerade in Zeiten von Corona knappes Gut! Was hat dies jetzt mit Verbänden und Vereinen zu tun? Nach § 20 Geldwäschegesetz besteht für juristische Personen des Privatrechts (um solche handelt es sich bei rechtsfähigen Idealvereinen) die Verpflichtung, Transparenzpflichten einzuhalten, indem insbesondere Angaben zu den „wirtschaftliche