„Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“ So lautet Artikel 2 des EU-Vertrages, der von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert wurde. Die Realität folgt diesen Prinzipien jedoch nicht immer. Die Europäische Kommission hat nun ihren ersten Bericht über die Situation der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten veröffentlicht.
Untersucht wurden die nationalen Justizsysteme, Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus und -freiheit sowie institutionelle Aspekte im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung. Kommissionsvizepräsidentin Vera Jourová, zuständig in der Kommission für Werte und Transparenz, erklärte: „Heute schließen wir eine bedeutende Lücke in unserem Instrumentarium zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit. Mit dem neuen Bericht werden erstmals alle Mitgliedstaaten gleichermaßen beleuchtet. So können wir Entwicklungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit ermitteln und zur Vorbeugung der Entstehung ernsthafter Probleme beitragen.“ Unabhängigkeit der Justiz bietet Anlass zu Kritik Aus den Bewertungen zu den einzelnen Mitgliedstaaten geht hervor, dass die Unabhängigkeit der Justiz in einigen Ländern nach wie vor Anlass zu Kritik gibt. In einigen Fällen wurden Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Verfahren nach Artikel 7 Abs. 1 EU-Vertrag laufen gegen Ungarn und Polen wegen der Auswirkungen von Reformen auf die Unabh