Es geschieht nicht oft, dass sich das Steuerrecht für Berufsverbände ändert. Doch seit Anfang des Jahres 2017 gibt es durch den neuen § 2b UStG epochale Änderungen für öffentlich-rechtliche Berufsverbände wie z. B. Berufskammern, Innungen oder Kreishandwerkerschaften. Epochal deshalb, weil der deutsche Gesetzgeber jetzt endlich in deutsches Recht umsetzt, womit er nicht weniger als 40 (!) Jahre im Verzug ist.
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