Nachdem sich die Unterhändler des EU-Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten als Ergebnis der Trilog-Verhandlungen auf den Text der EU-Verpackungsverordnung geeinigt hatten, hat in der letzten Plenarwoche vor den EU-Wahlen auch das Plenum des EP den Entwurf mit großer Mehrheit gebilligt.
Die EU-Verpackungsverordnung ist ein weiterer Schritt in Richtung europäische Kreislaufwirtschaft. Aus Verpackungsabfällen sollen durch erhöhte Sammelquoten, insbesondere durch die Entwicklung von Pfand- und Verwertungssystemen, wiederverwertbare Rohstoffe entstehen. Mindestrezyklatquoten für Kunststoffverpackungen sollen den Markt für Rezyklate forcieren und eine deutliche Steigerung des Anteils von Sekundär-Materialien in Verpackungen bewirken. Die Verordnung berücksichtigt den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen und verlangt, dass diese ab 2030 recycelbar sind. Zudem wird eine Harmonisierung der Verpackungskennzeichnung eingeführt, um die Getrenntsammlung der Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern. Außerdem sollen als gefährlich eingestufte Stoffe in Verpackungen auf ein Minimum reduziert werden. So verbietet das Parlament die Verwendung sogenannter „ewiger Chemikalien“ (PFAS) in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt. Zudem haben sich die Unterhändler auf die Einführung verbindlic