Die Europäische Union (EU) hat als Reaktion auf die russischen Aggressionen gegen die Ukraine die seit 2014 bestehenden Sanktionen gegenüber Russland verschärft und durch neue ergänzt. Auch gegen Belarus wurden vergleichbare Sanktionen verhängt. Verbände können ihre Mitgliedsunternehmen bei Fragestellungen aktiv unterstützen und darüber beraten, worauf sie bei direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen mit Russland und Belarus achten müssen. Der Artikel gibt einen Überblick über die geltenden Sanktionen sowie ihre Auswirkungen auf Unternehmen und Verbände in der Praxis und schließt mit Handlungsempfehlungen.
Fünf Sanktionspakete – Wie kann man da den Überblick behalten? Seit dem 24. Februar 2022 hat die EU inzwischen fünf Sanktionspakete beschlossen, die jeweils zahlreiche Regelungen beinhalten. Da kann man leicht den Überblick verlieren. Es gibt jedoch einige Grundregeln, die Orientierungshilfe geben. Maßgeblich ist zunächst, dass gegenüber Russland und Belarus kein vollumfängliches Handels- und Transaktionsverbot besteht. Das bedeutet, dass nach wie vor bestimmte Geschäftstätigkeiten mit und in Russland und Belarus juristisch erlaubt sind. Darüber hinaus kann die Fülle an Regelungen systematisiert werden: Die Sanktionen lassen sich in vier Arten unterteilen: personenbezogene, güterbezogene, finanzielle und territoriale. Zusätzlich gibt es noch sonstige Sanktionen wie die Sperrung des EU-Luftraums oder das Verbot der Tätigkeit von russischen Speditionen in der EU. Die Kategorisierung erlaubt es, bei der Prüfung eines Geschäfts zunächst systematisch in Betracht kommende Regelungen zu identifiz