Verbändereport AUSGABE 2 / 2022

Neue EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus

Was Unternehmen jetzt noch dürfen und wie Verbände sie unterstützen können

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Die Europäische Union (EU) hat als Reaktion auf die russischen Aggressionen gegen die Ukraine die seit 2014 bestehenden Sanktionen gegenüber Russland verschärft und durch neue ergänzt. Auch gegen Belarus wurden vergleichbare Sanktionen verhängt. Verbände können ihre Mitgliedsunternehmen bei Fragestellungen aktiv unterstützen und darüber beraten, worauf sie bei direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen mit Russland und Belarus achten müssen. Der Artikel gibt einen Überblick über die geltenden Sanktionen sowie ihre Auswirkungen auf Unternehmen und Verbände in der Praxis und schließt mit Handlungsempfehlungen.

Fünf Sanktionspakete – Wie kann man da den Überblick behalten? Seit dem 24. Februar 2022 hat die EU inzwischen fünf Sanktionspakete beschlossen, die jeweils zahlreiche Regelungen beinhalten. Da kann man leicht den Überblick verlieren. Es gibt jedoch einige Grundregeln, die Orientierungshilfe geben. Maßgeblich ist zunächst, dass gegenüber Russland und Belarus kein vollumfängliches Handels- und Transaktionsverbot besteht. Das bedeutet, dass nach wie vor bestimmte Geschäftstätigkeiten mit und in Russland und Belarus juristisch erlaubt sind. Darüber hinaus kann die Fülle an Regelungen systematisiert werden: Die Sanktionen lassen sich in vier Arten unterteilen: personenbezogene, güterbezogene, finanzielle und territoriale. Zusätzlich gibt es noch sonstige Sanktionen wie die Sperrung des EU-Luftraums oder das Verbot der Tätigkeit von russischen Speditionen in der EU. Die Kategorisierung erlaubt es, bei der Prüfung eines Geschäfts zunächst systematisch in Betracht kommende Regelungen zu identifiz

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Autor/in

Robin van der Hout

ist Rechtsanwalt bei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB. Er ist auf das EU-Recht spezialisierter Rechtsanwalt in Brüssel und Honorarprofessor für Europäisches Wirtschaftsrecht und Prozessrecht an der Universität des Saarlandes. Er ist seit dem Jahr 2005 spezialisiert im Bereich des EU-Rechts in Brüssel tätig und berät Unternehmen, Verbände und öffentliche Institutionen vor allem in Fragen des EU-Binnenmarkt- und des EU-Wettbewerbsrechts auf Deutsch, Englisch, Französisch und Niederländisch. Regelmäßig tritt er auch als Prozessvertreter vor den EU-Gerichten in Luxemburg auf, unter anderem für die Bundesregierung und die Europäische Kommission.

http://www.kapellmann.de
Autor/in

Stine Walter

ist als Rechtsanwältin im Brüsseler Büro von Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB tätig. Sie berät Unternehmen sowie Bund, Länder und Kommunen zu spezialisierten Fragen des EU-Rechts, insbesondere in den Bereichen des allgemeinen EU- und EU-Wettbewerbsrechts. Dabei berät sie auf Deutsch und Englisch.

http://www.kapellmann.de
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