Seit Mitte Juni ist die neue EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit in Kraft. Mit den modernisierten Regeln werden die bisherigen Sicherheitsgrundsätze der EU auch auf die Onlinemärkte ausgeweitet. Die Kommission hatte die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit 2021 vorgeschlagen, um die Sicherheit von Verbraucherprodukten auf dem Unionsmarkt zu verbessern und den 2001 festgelegten allgemeinen Rahmen für die Produktsicherheit zu aktualisieren. Hintergrund ist das stetige Anwachsen von Onlineverkäufen, auf die laut EU-Statistiken mehr als 30 Prozent der Warnmeldungen für gefährliche Produkte entfallen.
Mit der neuen Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit soll sichergestellt werden, dass alle Verbraucherprodukte auf dem EU-Markt sicher sind. Das gilt insbesondere für die Sicherheit von Produkten oder Risiken, die in anderen EU-Rechtsvorschriften nicht geregelt sind. Die Verordnung gilt für Non-Food-Erzeugnisse, unabhängig davon, ob diese offline oder online verkauft werden. Bei der Sicherheitsbewertung sollen insbesondere Schlüsselelemente wie die Weiterentwicklung eines Produkts oder seine Interkonnektivität berücksichtigt werden. Die Bedingungen für die Produktsicherheit beim Onlineverkauf sollen denen des Offline-Verkaufs gleichgestellt werden. Für Online-Marktplätze sollen spezifische Produktsicherheitsanforderungen festgelegt werden. Die Verpflichtung für alle nicht harmonisierten Produkte, die in die EU eingeführt werden, über einen Wirtschaftsakteur in der EU zu verfügen, der für Fragen der Produktsicherheit verantwortlich ist, soll ausgeweitet werden. Die verantwortlichen nat