Die neuen Regeln im europäischen Kartellrecht und insbesondere die neuen Horizontalleitlinien, die auch das deutsche Kartellrecht wesentlich mitbestimmen, sind seit Mitte 2023 in Kraft (siehe Verbändereport, Ausgabe 5/2023). Die Horizontalleitlinien legen die Rechtmäßigkeitsanforderungen für Kooperationen und auch für den praktisch sehr wichtigen Informationsaustausch u. a. im Verbandskontext zwischen Wettbewerbern fest. Da Informationsaustausch bußgeldrelevant ist, sind individuell zugeschnittene Kartellrechtsleitfäden für Verbände und Unternehmen und entsprechende regelmäßige Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Vermeidung von Verstößen bei Wettbewerbertreffen von hoher Wichtigkeit.
Informationsaustausch findet in der Wirtschaft vielfach zwischen Wettbewerbern statt und es ist anerkannt, dass das im Allgemeinen sehr positive Auswirkungen auf die Wirtschaft hat. Neben der gemeinsamen Interessenvertretung ist auch der Austausch von Informationen vielfach die Grundlage einer zielgerichteten und erfolgreichen Verbandsarbeit. Neben dem allgemeinen Erfahrungsaustausch sind Verbände zudem eine Plattform für die Diskussion von Gesetzgebungsvorhaben und regulatorischen Rahmenbedingungen. Verbände erstellen regelmäßig Branchenstatistiken, um u. a. ihrer Informationsverpflichtung gegenüber den Mitgliedern und interessierten Kreisen nachzukommen. Das ist grundsätzlich möglich, wenn kartellrechtliche Mindestanforderungen wie insbesondere die hinreichende Anonymisierung und Aggregation der Daten beachtet werden. Im Folgenden sollen die Grundsätze und wesentliche Neuerungen des Ansatzes der Europäischen Kommission in den Horizontalleitlinien mit Blick auf Informationsaustausche zwischen Wet