Die Kartellrechtsregeln im europäischen Kartellrecht, die auch das deutsche Kartellrecht im Wesentlichen bestimmen, werden aktuell reformiert. Kurzfristig steht das Inkrafttreten der Neujustierung des Vertriebskartellrechts in Form der neuen Vertikalregeln an, sodass der Artikel in diesem Bereich den Schwerpunkt setzt. Dies betrifft Vertriebsverträge, aber auch alle Bezugs- und Lieferverträge und hat somit eine praktisch herausragende Bedeutung für den (Online-)Handel. Die Reform der Horizontalregeln, also für Interaktionen mit Wettbewerbern, folgt zeitnah. Die Entwürfe der Europäischen Kommission hierzu liegen bereits vor. Dies betrifft Kooperationen zwischen Wettbewerbern wie etwa bei Einkauf, Produktion oder Vertrieb, aber auch das stets im Fokus stehende Thema des Informationsaustauschs.
Das Kartellrecht ist mit Blick auf Reformen aktuell sehr dynamisch. Nach der 10. GWB-Novelle in Deutschland aus dem letzten Jahr und verschiedenen weiteren Reformvorhaben auf europäischer Ebene, die sich primär auf die Digitalisierung beziehen, fokussiert sich dieser Artikel auf die Reformen der Europäischen Kommission zu den zentralen Regelungen des europäischen Kartellrechts, den Vertikal- und Horizontalregeln. Die Vertikalregeln betreffen Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die grundsätzlich auf unterschiedlichen Wertschöpfungsebenen agieren, also typischerweise Nichtwettbewerber. Eine Sonderstellung nimmt der duale Vertrieb ein. Die Horizontalregeln betreffen Interaktionen zwischen (aktuellen und potenziellen) Wettbewerbern. Vertikalregeln Die sog. Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen (sog. Vertikal-GVO) und die erläuternden sog. Vertikalleitlinien bieten den sicheren Hafen (safe harbour) für alle potenziell wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen, bei denen die B