Verbändereport AUSGABE 6 / 2019

Kann ein Berufsverband in vollem Umfang Unternehmer sein?

Besprechung des BFH-Urteils vom 13.12.2018 – V R 45/17

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Nachdem das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 13.09.2017 entschieden hatte, dass ein Berufsverband in vollem Umfang Unternehmer und daher zum Vorsteuerabzug berechtigt sein könnte, wurde mit Spannung erwartet, ob der Bundesfinanzhof als Revisionsinstanz dieses Urteil bestätigen würde. Doch das Urteil des BFH fiel überraschend anders aus: Er wies die Angelegenheit an das Finanzgericht zur weiteren Aufklärung und erneuten Entscheidung zurück. Der Rechtsstreit geht daher nun in die nächste Runde.

Wie kam das Finanzgericht zu seiner Entscheidung? Der betroffene Verband betrachtete sich durchaus als Berufsverband, war aber der Meinung, er sei in vollem Umfang als umsatzsteuerlicher Unternehmer tätig. Die logische Folge wäre in diesem Fall gewesen, dass der Verband die Mitgliedsbeiträge als pauschales Leistungsentgelt zu behandeln hätte, als Pendant aber die gezahlten Vorsteuern hätte ziehen können. Dieses Ergebnis hatte der Verband angestrebt. Der Sachvortrag des Verbandes war in dieser Hinsicht eindeutig: Er hatte dem Finanzgericht seine sämtlichen Leistungen bzw. Leistungsangebote an seine Mitglieder dargelegt und begründet, dass er ein moderner Dienstleister für seine Mitglieder sei. Diese Dienstleistungsfunktion sah das Finanzgericht auch insoweit als gegeben an, als der Verband für seine Mitglieder typische Lobbyaufgaben erfüllt hatte. Diese Aufgabe nämlich, so das Gericht, könne heutzutage genausogut durch spezialisierte Anwaltskanzleien oder Agenturen erledigt werden.   Welche E

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Autor/in

Winfried Eggers

erlernte das „Steuerhandwerk” als Regierungsrat in der Verwaltung in NRW. Er war danach neun Jahre Finanzrichter beim Finanzgericht Köln. Bis Mitte 1998 war er in der Steuerabteilung des BDI tätig. Seither ist Dr. Eggers niedergelassener Anwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Steuerrecht für Verbände und Organisationen in Köln.

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