Die Europäische Kommission legt im Kontext des Green Deal derzeit zahlreiche Gesetzesvorschläge vor, mit denen bestehende Verordnungen und Richtlinien ergänzt und geändert oder ganz neue Rechtsakte geschaffen werden sollen. Dabei strebt sie nicht nur einen Wandel in der Industrie an, auch Verbraucher sollen durch eine Veränderung des Konsumverhaltens zur Einhaltung der Klimaziele beitragen. In dem folgenden Beitrag werden die wichtigsten Änderungen dargestellt und ein kritischer Blick auf die potenzielle Abschaffung privater Nachhaltigkeitssiegel geworfen.
Um bessere Kaufentscheidungen zu ermöglichen, hat die Kommission jüngst eine Gesetzesänderung initiiert, wonach für private Nachhaltigkeitssiegel strenge Anforderungen gelten sollen. Ihr nachvollziehbares Anliegen ist es, sogenanntes Greenwashing zu verhindern. Nebenbei könnten die vorgeschlagenen Änderungen jedoch dazu führen, dass viele etablierte und funktionierende Zertifizierungssysteme nicht mehr genutzt werden können. Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel Seit der Verabschiedung des Green Deal im Jahr 2019 legt die Europäische Kommission sukzessive neue Legislativvorschläge vor, beispielsweise zur Dekarbonisierung der Gasmärkte, Recycling und Speicherung von CO2 sowie Maßnahmen zu nachhaltigen Produkten. Das Vorschlagspaket zu nachhaltigen Produkten, das sie am 30. März 2022 vorlegte, umfasst eine Ökodesign-Verordnung für umweltfreundlichere Produkte, eine grundlegende Änderung der Bauprodukteverordnung, wonach u. a. künftig umfangreiche Angaben über umweltbezogene