„Schreib mir ein Gedicht über die Zukunft der Interessenvertretung“ – so oder so ähnlich haben sich viele von uns schon aus Spaß mit ChatGPT beschäftigt und damit herumexperimentiert. Die Ergebnisse sind absolut verblüffend. Von einfachen Texten bis hin zu guten Zusammenfassungen oder HTML-Grundgerüsten ist die Software von OpenAI in der Lage, uns unter die Arme zu greifen. Doch was bedeutet das für die Interessenvertretung und Verbandsarbeit der Zukunft?
Der Deutsche Bundestag hat im Februar 2023 beschlossen, dass die Durchführung von hybriden – und unter bestimmten Voraussetzungen auch rein virtuellen – Mitgliederversammlungen auch ohne entsprechende Satzungsgrundlage (wieder) möglich ist. Der Beschluss im Deutschen Bundestag erfolgte nach zahlreichen Änderungsanträgen mit breiter Mehrheit. Daher ist es den Vereinen – ähnlich den Sonderregelungen in der Pandemiezeit – wiederum ohne entsprechende Satzungsgrundlage möglich, die Mitgliederversammlungen nicht ausschließlich in Präsenzform abzuhalten, sondern den Mitgliedern (auch) die Teilnahme von zu Hause, d. h. virtuell, zu gestatten. Zuvor war es so, dass die Vereine sich nicht mehr auf die pandemiebedingten Sonderregelungen zur Abhaltung von Mitgliederversammlungen stützen konnten, da diese mit Ablauf des 31. August 2022 außer Kraft getreten waren. Haben viele Vereine die Gelegenheit zur Änderung ihrer Satzung und damit zur Implementierung der Möglichkeit zur Abhalt