Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt eine EU-Richtlinie in nationales Recht um. Ziel des Gesetzes ist der bessere Schutz von hinweisgebenden Personen sowie die Umsetzung einer Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.
Durch das HinSchG sollen Hinweisgeber – Whistleblower – geschützt und einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz des Meldenden vorgeschrieben werden. Hintergrund der europäischen und nationalen Gesetzgeber ist hierbei, dass Beschäftigte in Unternehmen, Behörden, aber auch Verbänden Missstände oftmals als Erste wahrnehmen und durch – ggf. frühzeitige und anonyme – Hinweise dafür sorgen können, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und zügig unterbunden werden können. Nach der Gesetzesbegründung übernehmen Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber dadurch Verantwortung für die Gesellschaft, womit sie den Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie ggf. bereits von der Meldung abhalten können, verdienen. Das HinSchG enthält hierbei eine Vielzahl von Vorgaben für Beschäftigungsgeber, die eine eingehende Prüfung der Anwendbarkeit auf die eigene Organisation erfordern und im Falle der Anwendbarkeit unmitt