Die Werbung mit Klimaneutralität, Nachhaltigkeitskonzepten und Umweltfreundlichkeit ist omnipräsent. Der unternehmerische Wunsch, eigene Bemühungen um ressourcenschonendes Wirtschaften nicht nur um ihrer selbst willen anzustellen, sondern diese auch werblich zu nutzen, trifft auf eine hohe Relevanz dieser Themen beim Verbraucher. Die entsprechende Rechtslage und Gesetzgebungsakte entwickeln sich sehr dynamisch. Maßnahmen müssen daher immer wieder auf ihre Gültigkeit überprüft werden.
In Deutschland ist es in der Vergangenheit zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten über die Zulässigkeit von Werbeaussagen wie beispielsweise „klimaneutral“ gekommen. Eine endgültige Klärung der Zulässigkeitsvoraussetzungen steht noch aus, zuletzt schien sich jedoch abzuzeichnen, wie die Gerichte den Rechtsrahmen verstanden wissen wollen. Zugleich hat die EU-Kommission im Rahmen des Green Deal Richtlinien entworfen, die die Rechtslage erheblich verändern. Unternehmen, die zukünftig mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsbezug werben wollen, müssen sich an neue rechtliche Vorgaben halten. Diese werden sehr viel strenger sein als bisher – beispielsweise die aktuell übliche Werbung mit der bilanziellen Klimaneutralität wird verboten. Aktuelle Rechtslage Derzeit existiert keine spezielle gesetzliche Regelung für Umwelt- oder Nachhaltigkeitswerbung für Lebensmittel. Den rechtlichen Rahmen für die Zulässigkeit von derartigen Aussagen bildet daher das allgemeine Irreführungsverbot. Es ist sowohl in Ar