Seit Jahren wird darüber gestritten, wie viel Transparenz es bei der Interessenvertretung sein darf. Immer wieder gab es Anläufe für eine gesetzliche Regelung. Doch für eine Umsetzung fehlte es an Entschlossenheit. Doch jetzt haben die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD den Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag und zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Lobbyregistergesetz)“ vorgelegt, dem der Bundestag am 25. März 2021 zugestimmt hat.
Zeitlich steht der Entwurf in engem Zusammenhang mit dem auch moralisch fragwürdigen Verhalten einiger Abgeordneter bei der Beschaffung von Mund- und Atemschutzmasken. Staatsanwaltschaften ermitteln dazu nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Ebene der Bundesländer. Auch in anderen Themengebieten flammten in jüngster Vergangenheit immer wieder Vorgänge auf, in denen Abgeordnete irritierende Rollen einnehmen. Ob es um die Imagepolitur für Aserbaidschan geht oder um die Nebentätigkeit eines jungen Bundestagsabgeordneten für eine internationale Beratungsagentur, für die auch ein ehemaliger Bundesverteidigungsminister bereits tätig ist. Sind das Ausnahmen? Oder ist all dies nur die Spitze des Eisberges? Zweifelsohne ist der Zeitpunkt gekommen, wo nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus moralischen Erwägungen die Spielregeln der politischen Interessenvertretung auf den Prüfstand gehören. Dass dies nicht ganz freiwillig erfolgt, lässt aufhorchen. Wieder sind es die negative Publizität und das