Die Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) rücken näher (vgl. VR 1-2019). In der Zeit vom 23. bis 27. Mai (Deutschland 26. Mai 2019) wird in allen 27 EU-Mitgliedstaaten (vorr. außer UK) gewählt. Mit einer Kampagne für eine bessere Wahlbeteiligung versucht das EP die bisher eher geringe Wahlbeteiligung (2014: 42,54 Prozent) positiv zu beeinflussen und möglichst viele Menschen zur Stimmabgabe zu bewegen. Die Plattform „diesmalwaehleich.eu“ wurde vom Europäischen Parlament in 24 Sprachen online gestellt. Ebenfalls rückt das EP die Bedeutung der EU für den einzelnen Bürger in den Vordergrund. Eine interaktive, mehrsprachige Online-Website „Was tut die EU für mich?“ (https://what-europe-does-for-me.eu/de/home) enthält eine Vielzahl von Kurzdarstellungen mit positiven Beispielen von EU-Initiativen, die für das Leben der Menschen in der EU von Bedeutung sind.
Was nach der Europawahl geschieht Nach dem 27. Mai werden die neu gewählten Europaabgeordneten Verhandlungen über die Bildung von Fraktionen aufnehmen. Eine Fraktion muss mindestens 25 Mitglieder aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten umfassen. Am 2. Juli, dem ersten Tag der 9. Wahlperiode des Parlaments, treffen sich die Abgeordneten zu ihrer konstituierenden Sitzung in Straßburg. Sie wählen den Präsidenten des Parlaments, die 14 Vizepräsidenten und die 5 Quästoren des Hauses und entscheiden über die Anzahl und Zusammensetzung der ständigen Ausschüsse des Parlaments. Auch werden dann erste Schritte zur Bildung der nächsten EU-Kommission getan: Die Mitgliedstaaten nominieren einen Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten, wobei sie die Ergebnisse der Wahl zum EP berücksichtigen müssen. Voraussichtlich noch im Juli stimmt das Parlament über den neuen Präsidenten der Kommission ab; hierfür ist eine absolute Mehrheit notwendig. Wenn der Kandidat die vorgeschriebene Mehrheit n