Am 12. September stimmte das Plenum des Europaparlaments mit 438 zu 226 Stimmen für die Reform der europäischen Urheberrechts-Richtlinie aus dem Jahre 2001. Die Vorlage des deutschen Abgeordneten Axel Voss (EVP) war umstritten wie selten ein europäisches Gesetzeswerk. Befürworter und Gegner standen sich lange unversöhnlich gegenüber; die hohe Zahl der Gegenstimmen bei der Abstimmung dokumentiert die Spaltung des Parlaments in dieser Frage.
Worum geht es? Die Reform der Urheberrechts-Richtlinie aus dem Jahre 2001 war ein Bestandteil des digitalen Binnenmarktprogramms, das Günther Oettinger, damals noch Kommissar für Digitale Wirtschaft, 2015 vorgeschlagen hatte. Die Begründung für die Reform war, dem Schutz geistigen Eigentums auch unter den Bedingungen der Digitalisierung gerecht zu werden und gleichzeitig die Entwicklung digitaler Medien zu fördern. Der erste Entwurf des neuen Gesetzestextes wurde im September 2016 veröffentlicht. Das erklärte Ziel der Kommission war damals schon, die Position der Presseverlage und anderer Rechteinhaber zu stärken. Auch EP-Berichterstatter Voss erklärte: „Wir wollen die Rechte der Kreativen schützen und stärken: Autoren, Künstler, Sänger, Songwriter, Journalisten ... alle Urheberrechtsinhaber. Sie alle befinden sich in einer misslichen Lage: Ihre Arbeit wird von riesigen Internetplattformen genutzt, die damit viel Geld verdienen. Aber die Rechteinhaber selbst erhalten oft keinen Anteil an diesem