Die EU-Kommission will bürokratische Hürden für grenzüberschreitend tätige Unternehmen weiter reduzieren. Dazu hat sie eine Richtlinie vorgeschlagen, die es Unternehmen erleichtern soll, digitale Werkzeuge und Verfahren im EU-Gesellschaftsrecht zu nutzen. Der Vorschlag soll zur weiteren Digitalisierung des Binnenmarkts beitragen und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützen, in der gesamten EU geschäftlich tätig zu werden.
Der Vorschlag der Kommission beinhaltet unter anderem: Die Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung, damit Unternehmen bei der Errichtung einer Zweigniederlassung oder eines Unternehmens in einem anderen Mitgliedstaat nicht erneut Informationen übermitteln müssen. Die einschlägigen Informationen können über das System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern (Business Registers Interconnection System – BRIS) ausgetauscht werden. Ein EU-Gesellschaftszertifikat mit grundlegenden Unternehmensinformationen, das kostenlos in allen EU-Sprachen verfügbar ist Eine mehrsprachige Standardvorlage für eine digitale EU-Vollmacht, mit der eine Person zur Vertretung eines Unternehmens in einem anderen Mitgliedstaat ermächtigt wird Die Beseitigung von Formalitäten wie der Notwendigkeit einer Legalisation oder beglaubigten Übersetzungen von Unternehmensdokumenten Mehr Transparenz bei grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten Mit dem Vorschlag werden die bestehenden EU-Vorschriften des Gesellschaf