Einer Studie der Kommission aus dem Jahre 2020 zufolge sind mehr als die Hälfte der Umweltaussagen von Unternehmen in der EU vage, irreführend oder nicht fundiert. 40 Prozent der Aussagen seien nicht belegt. Um dieses sogenannte Greenwashing zu verhindern, schlägt die Europäische Kommission in einer Richtlinie gemeinsame Kriterien gegen irreführende Umweltaussagen vor. So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Klarheit und Sicherheit erhalten, dass Produkte und Dienstleistungen, die als umweltfreundlich verkauft werden, dies auch tatsächlich sind.
Der für den europäischen „Grünen Deal“ zuständige Exekutivpräsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, teilt zum Hintergrund des Kommissions-Vorschlags mit: „Umweltaussagen sind allgegenwärtig: von ozeanfreundlichen T-Shirts, CO2-neutralen Bananen und bienenfreundlichen Säften bis hin zum Versand mit hundertprozentiger CO2-Kompensation. Leider entbehren diese Aussagen nur allzu oft jeglicher Nachweise oder Begründung. Das öffnet Greenwashing Tür und Tor und benachteiligt Unternehmen, die wirklich nachhaltige Produkte herstellen. Viele Europäerinnen und Europäer wollen durch ihr Kaufverhalten zu einer nachhaltigeren Welt beitragen. Wir müssen dafür sorgen, dass sie den Umweltaussagen vertrauen können.“ Zuverlässige und überprüfbare Informationen für die Verbraucher Laut dem Kommissionsvorschlag müssen Unternehmen, die freiwillige Umweltaussagen über ihre Produkte oder Dienstleistungen machen, künftig Mindeststandards einhalten. Diese beziehen sich sowohl darauf, wie