Der Bestechungsskandal um die damalige EU-Parlaments-Vizepräsidentin Eva Kaili Ende 2022 – bekannt als „Katargate“ – sowie der jüngst bekannt gewordene Spionageverdacht um einen Mitarbeiter des AfD-Abgeordneten Maximilian Krah im Europaparlament sind nur einige herausragende Vorkommnisse, die zu der Einrichtung eines nun auch vom Parlament gebilligten Ethikgremiums geführt haben.
Zwar gab es für Abgeordnete und Kommissionsmitarbeiter bisher schon Regeln bezüglich Neben- und Anschlusstätigkeiten sowie der Annahme von Geschenken und sonstigen Vergünstigungen. Auch das seit Jahren bestehende und vor Kurzem verschärfte Transparenzregister der EU sollte zu Transparenz und Berechenbarkeit der politischen Prozesse auf EU-Ebene beitragen. Doch an der Durchsetzung der Regeln scheint es zu hapern. Vor diesem Hintergrund hatte die Kommission Mitte vergangenen Jahres ein interinstitutionelles Ethikgremium vorgeschlagen, das für Angehörige und Beratungsgremien des Parlaments, des Rates, der Kommission sowie weiterer fünf zentraler EU-Institutionen gelten sollte. Der entsprechenden interinstitutionellen Vereinbarung hat das Parlament nun Ende April zugestimmt. Das neue EU-Ethikgremium soll sich drei Hauptaufgaben widmen: Entwicklung der zuvor erläuterten gemeinsamen Mindeststandards, die für die Mitglieder der teilnehmenden EU-Organe und Einrichtungen gelten, sowie gegebenenfalls Aktuali