Kürzlich hatte die EU-Kommission eine öffentliche Anhörung zu der Frage durchgeführt, ob die Sommerzeit beibehalten werden soll. Kommissionspräsident Juncker wollte erneut ein Thema auf europäischer Ebene aufgreifen, das die Menschen in Europa bewegt. Obwohl es bereits eine Sommerzeit-Richtlinie gab, wurde jetzt doch in vielen Mitgliedstaaten die Frage gestellt, ob die Regelung der Zeitumstellung eine europäische Aufgabe ist oder ob die Mitgliedstaaten das selbst besser regeln können. EU-Regelungen zur Gurkenkrümmung, zum Reinheitsgebot beim Bier, zur Verwendung von Öl-Lämpchen in Restaurants waren in der Vergangenheit andere bekannte Beispiele für die Frage, ob die EU einen Sachverhalt regeln sollte oder nicht. In all diesen Fällen ging es um die Wahrung des Prinzips der Subsidiarität in der EU.
Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sind ganz wesentliche Prinzipien für die Gestaltung der EU-Politik. Sie sind in Artikel 5 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und im Protokoll (Nr. 2) festgelegt. Bei der Subsidiarität geht es darum, die am besten geeignete Ebene für die Gestaltung und Umsetzung politischer Maßnahmen zu ermitteln. Die EU sollte nur dann tätig werden, wenn dies notwendig ist und eindeutige Vorteile gegenüber Maßnahmen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene bietet. Bei der Verhältnismäßigkeit geht es maßgeblich darum, die finanziellen und administrativen Auswirkungen der vorgeschlagenen Rechtsvorschriften zu prüfen. Diese sollen in einem angemessenen Verhältnis zu den politischen Zielen stehen. Folglich sollte die Kommission ihre politischen Ziele so einfach und kostengünstig wie möglich umsetzen und unnötigen bürokratischen Aufwand vermeiden. Da man beide Prinzipien jedoch nicht eindeutig definieren bzw. nicht immer e