Viele Verbände haben derzeit den Eindruck, ihre Beteiligung an der Gesetzgebung des Bundes sei nicht mehr gewünscht. Zumindest wird sie ihnen schwer, wenn nicht gar unmöglich gemacht. So erhielten nach Angaben des Handelsblatts vom 23. Januar 2017 etwa 50 Verbände und Gewerkschaften die korrigierten Gesetzentwürfe zur Einführung einer Ausländermaut am 18. Januar 2017 am frühen Abend mit Fristsetzung für die Rückmeldung bis zum „19. Januar 2017 Dienstschluss“. Der Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz wurde am 23. Januar 2017 veröffentlicht.
Darin werden das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengelegt. Schon sechs Arbeitstage später, nämlich am 31. Januar, fand die Verbandsanhörung im Bundeswirtschaftsministerium statt. Damit blieben den Verbänden gerade einmal fünf Arbeitstage, um ein komplexes, 145 Seiten starkes Gesetz zu lesen, auszuwerten und eine Position zu beziehen. Eine Beteiligung der Gremien war damit kaum, die der Mitglieder überhaupt nicht möglich. Nicht besser erging es den Verbänden im Gesundheitsbereich. Hier wurde das heftig umstrittene sogenannte „Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“ vom Bundestag in 1. Lesung am letzten Sitzungstag vor Weihnachten in aller Stille verabschiedet. Die Debatte war für den späten Abend angesetzt, die Reden wurden nicht gehalten, sondern „zu Protokoll gegeben“. Die Verbandsanhörung fand dann am ersten Sitzungstag nach den Weihnachtsferien am 16. Januar 2017 statt. Die Verbandsvertreter