Die Mitwirkung von Interessenvertretungen bei der politischen Gestaltung unserer Gesellschaft ist im Grundgesetz, Artikel 9, verankert. Lobbyismus – die Arbeit von Interessengruppen – ist also legitim. Und doch taucht in der Gesellschaft oft ein fader Beigeschmack auf, wenn sich Lobbyisten und Politiker zu nah sind. Denn: Lobbyismus bewegt sich im Spannungsfeld von Interessenvertretung und Einflussnahme. Kritiker sprechen sogar öfters von Manipulation. Auf dem DPRG Zukunftsforum, das am 12. Juni dieses Jahr an der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen stattfand, wagten Ulrike Propach, Professor Dr. Marco Althaus und Fredy Müller auf- und erklärende Gedanken über Lobbyisten und Lobbyismus.
Knapp 420.000 Ergebnisse poppen bei Google nach Eingabe des Begriffs „Lobbyismus“ auf. Der Begriff und das, was allgemein darunter verstanden wird, polarisiert in der Öffentlichkeit. Dabei ist eigentlich Lobbyismus „nur“ eine Bezeichnung für eine Form der Interessenvertretung in Politik und Gesellschaft. Und diese Art von Interessenvertretung ist im Grundgesetz, Artikel 9,legitimiert. Da heißt es in Absatz 1: „Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.“ Und in Absatz 3 heißt es weiter, „das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet“. Und: „Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.“ So weit der kleine Ausflug ins Grundgesetz. Die Legitimität, eine Interessenvertretung zu gründen und sie aktiv zu betreiben, ist somit in Deutschland klar und deutlich geregelt. Kurz