Der Frühjahrsbeginn ist traditionell die Zeit des Frühjahrsputzes. Dies sollte auch für den Bereich kartellrechtliche Compliance gelten. So sollten Verbände den Elan des Frühlingsanfangs dazu nutzen, intern zu analysieren, ob man für den Ernstfall, d. h. eine Durchsuchung seitens des Bundeskartellamts oder der Europäischen Kommission, ausreichend vorbereitet ist. Schließlich stellt kartellrechtliche Compliance keinen Luxus mehr für Verbände dar, sondern ist aus der Sicht der Mitglieder eine Notwendigkeit für ein Verbandsleben mit Zukunft. Aus diesem Grund sollten die Verbände auch die Vorbereitung auf eine eventuelle Durchsuchung seitens einer Kartellbehörde ernst nehmen und sich dieser Herausforderung stellen. Warum sollten Verbände sich vorbereiten? In den letzten Jahren wurden zahlreiche Verbände durch die Behörden durchsucht (kürzlich im Bereich Pflanzenschutzmittel). Schon aufgrund der empfindlichen Bußgelder, die in der Vergangenheit für mangelnde Kooperation während Durc
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Autor/in
Philip Lux
berät als Rechtsanwalt Unternehmen und Verbände zu Fragen des Kartell- und Beihilferechts insbesondere zum Kartellverbot und vertritt sie vor der Europäischen Kommission und nationalen Wettbewerbsbehörden.
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