Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist vor knapp einem Jahr in Kraft getreten. Viele hat die neue DSGVO zunächst verunsichert. Die Androhung horrender Bußgelder hat auch die Verbands-Spitzen beschäftigt. Bis Ende 2018 war es vermeintlich ruhig – Bußgelder wurden nur wenige verhängt. Doch erscheinend ist nunmehr die informelle Schonfrist vorbei. Der Verbändereport sprach mit Rechtsanwalt Ralf Wickert über die neuen Entwicklungen und die entscheidenden Fragestellungen für Verbände.
Verbändereport: Was ist in den letzten 250 Tagen in Sachen DSGVO passiert? Ralf Wickert: Wie haben alle mit vorsichtiger Hochspannung auf den 25. Mai 2018 geblickt. Alle Unternehmen, alle Verbände haben sich so gut wie nur irgend möglich auf den Termin vorbereitet. Natürlich ist auch damals eine gewisse Art Unsicherheit geblieben. Aber die seinerzeit angedrohte Bußgeld-Welle ist ebenso ausgeblieben wie die Abmahnwelle. Die Aufsichtsbehörden haben Besonnenheit walten lassen. VR: Waren die Androhungen im letzten Jahr nur Panikmache? Panik wollte keiner machen. Aber die Behörden haben wirklich mit ruhiger Hand agiert. Erst ein paar wenige Bußgelder sind Ende letzten Jahres verhängt worden. VR: Werden die Aufsichtsbehörden in diesem Jahr etwas genauer hinschauen und Bußgelder nicht nur androhen, sondern auch verhängen? Wickert: Ja, ich glaube, die Schonfrist ist vorbei. Wie so oft, werden die Behörden wohl ein Leuchtturm-Bußgeld in Bezug auf Größe und Prominenz des Unternehmens suche