Seit Mai 2024 ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft, welches das Telemediengesetz (TMG) von 2007 ersetzt und den Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union berücksichtigt. Daneben finden sich im Medienstaatsvertrag (MStV) rechtlich zwingende Anforderungen an Websites. Der nachfolgende Artikel möchte einen Überblick über die Thematik geben und auf Besonderheiten bei Verbänden bzw. Vereinen hinweisen. Dabei stehen die neuen Entwicklungen besonders im Fokus.

Aktuelle rechtliche EntwicklungenE-CommerceEine Reihe technischer Vorgaben sind in Regelungen zum E-Commerce enthalten. Wenn Verbände gegenüber ihren Mitgliedern Waren oder Dienstleistungen anbieten, müssen sie diese Regelungen einhalten. Hier kann vieles zu berücksichtigen sein, wie technische Bestellkorrektur, übersichtliche Darstellung im Warenkorb, Bestätigungs-E-Mails, Gestaltung des Bestellbuttons, Aufklärung über Speicherung der Bestelldokumente und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sowie ein digitaler Kündigungsprozess (Kündigungsbutton). Diese und andere Vorgaben müssen umgesetzt werden.BarrierefreiheitDas Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Es betrifft online dargestellte oder angebotene Waren und Dienstleistungen, die als besonders wichtig für Menschen mit Behinderung identifiziert wurden. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Produkte: Zugang zu Medien, E-Books, Ticketing und E-Commerce.Die Kernpflicht der Barrierefreiheit ist in § 3 Ab