Ab Januar 2022 gibt es neue Bestimmungen für Akteure in der Interessenvertretung. Auf Bundesebene wird die Eintragung in ein Lobbyregister weitgehend verpflichtend. Weitere Pflichten führt ein gesetzlicher Verhaltenskodex ein. Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Folgen für die weitere Tätigkeit in der Interessenvertretung. Verbände und ihre Verantwortlichen müssen sich auf neue Arbeitsweisen und Formalismus in der Interessenvertretung einrichten.
Das Gesetzgebungsverfahren, das im April 2021 mit der Verkündung des Lobbyregistergesetzes endete, dauerte nur wenige Monate. Nach jahrelangen Diskussionen haben die Parlamentarierskandale im Jahr 2020 auch die Einführung eines Lobbyregisters auf Bundesebene befördert. Herausgekommen ist eher ein politischer Kompromiss als eine bis ins Detail durchdachte Regelung. Während in den vergangenen Monaten Lücken und Unbestimmtheiten geklärt wurden, befindet sich das Onlineportal des Lobbyregisters bereits in einer Testphase. Ab 01.01.2022 wird für nahezu alle politischen Interessenvertreter die Eintragung in das Register beim Deutschen Bundestag verpflichtend und Voraussetzung für die Interessenvertretung gegenüber Bundestag und Bundesregierung. Entscheidenden Einfluss auf die zukünftige Lobbyingtätigkeit wird der ergänzende gesetzliche Verhaltenskodex haben. Hier sieht das gesetzliche Leitbild eine Formalisierung der Kontaktaufnahme sowie einige weitere Pflichten vor, die nicht unbedingt der bisher gele