Mit der gesetzlichen Verpflichtung zur Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems rollt auf Unternehmen die nächste Welle zu, mit der eine Anpassung der eigenen Struktur unvermeidlich wird. Was also tun? Mit dem nachfolgenden Beitrag möchten die Autoren erläutern, wie ein interner Meldekanal samt dazugehöriger Technologie – ganz ohne Aufbau eigener Kapazitäten – einfach, kosteneffizient und gleichermaßen rechtssicher als externe Dienstleistung umgesetzt werden kann.
1. Wie wird die interne Meldestelle durch einen externen Dienstleister umgesetzt? Vorab: Hinweisgeberschutz ist nicht nur gesetzliche Verpflichtung, sondern auch Chance, eine transparente Unternehmenskultur zu fördern, Prozesse zu optimieren und Missstände aufzudecken. Das interne Hinweisgebersystem und die Meldestelle als externe Dienstleistung einzukaufen bedeutet für einen festen monatlichen Kostenbeitrag die rechtssichere Übernahme aller erforderlichen Aufgaben und die Bereitstellung folgender Services: Eine eigene Rufnummer samt Telefonsupport Ein eigenes Online-Portal mit Logo des Unternehmens Die Möglichkeit der Abgabe anonymer Hinweise über Portallösung Ein eigenes E-Mail-Postfach Unabhängig vom Kanal laufen alle Hinweise in eine zentrale Mailbox, die von Mitarbeitenden des externen Dienstleisters betreut wird. Nach Eingang des namentlichen oder anonymen Hinweises erfolgt durch den externen Dienstleister eine Eingangsbestätigung und – soweit erforderlich – die weitere Kommunik