Verbändereport AUSGABE 3 / 2024

Die geplante Aufhebung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung

Mehr Flexibilität für die gemeinnützige Verbandsarbeit

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Um sich davon zu überzeugen, dass Beton beständig ist, muss man nicht erst nach Rom fahren, wo bereits vor 2.000 Jahren die weltberühmte Kuppel des Pantheons aus diesem Baustoff errichtet wurde. Doch dass in Beton sowohl immenses Know-how als auch die Erfahrungen aus einem großen Experten-Netzwerk stecken, ist meist nur Branchenkennern bewusst. Um den Wissensaustausch im zuletzt stark angewachsenen Netzwerk mitgliederzentriert zu organisieren und weiterzuentwickeln, entschied sich der Deutsche Beton- und Bautechnik-Verein (DBV) für die Einführung einer professionellen Verbandslösung – eingebettet in eine ganzheitliche Zukunftsstrategie. 

Nach derzeitiger Gesetzeslage müssen gemeinnützige Verbände – im Gegensatz zu den ebenfalls partiell ertragssteuerbefreiten, aber nicht den Beschränkungen der §§ 51 ff. AO unterworfenen Berufsverbänden – ihre laufenden Erträge grundsätzlich zeitnah verwenden. Eine Ausnahme gilt nur für kleinere Organisationen, deren Gesamteinnahmen (inkl. Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Erträgen aus der Vermögensverwaltung) nicht mehr als 45.000 Euro p. a. betragen. Übersteigen die Verbandseinnahmen diese Grenze, müssen sie innerhalb von zwei Jahren für die steuerbegünstigten Zwecke verwendet werden, § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO.  Rücklagen sind dem gemeinnützigen Verband bisher nur in engen gesetzlichen Grenzen (vgl. § 62 AO) erlaubt: Erträge aus der Vermögensverwaltung können zu einem Drittel, die übrigen Mittel (Einnahmen des ideellen Bereichs, Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und Zweckbetrieben) zu 10 Prozent einer freien Rücklage zugeführt werden. Für zukünftige gemeinnützige

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Autor/in

Jörg Alvermann

ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Partner der Sozietät Streck Mack Schwedhelm, Köln - Berlin - München. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der rechtlichen und steuerlichen Beratung von Vereinen, Verbänden und Stiftungen. Er ist Autor einer Vielzahl von Veröffentlichungen zur Besteuerung der Vereine und Verbände.

https://www.steueranwalt.de
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