Die EU erhält ein einheitliches Datenschutzgesetz. Obwohl die Datenschutz-Grundverordnung schon 2016 beschlossen wurde, wird sie erst ab dem 25. Mai 2018 angewendet. Im Verbändereport haben wir in den vergangenen zwei Jahren über die Anforderungen der EU-DSGVO berichtet und dargestellt, welche Änderungen diese für Verbände mit sich bringen. Der vorliegende Schwerpunkt zur EU-DSGVO fasst nochmals alle wichtigen Aspekte der neuen Verordnung zusammen und soll eine Praxishilfe für die Umsetzung im Verband darstellen.
Ralf Wickert ist Rechtsanwalt und berät seit vielen Jahren Verbände und ihre Organisationseinheiten auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht. Mit Blick auf die neue Datenschutz-Grundverordnung antwortet er hier auf die am häufigsten gestellten Fragen von Verbänden und Organisationen. Warum gibt es diese neue Verordnung und was war der Anlass dafür? Zwar gab es in Europa schon einen Vorläufer der Datenschutz-Grundverordnung, nämlich die europäische Datenschutz-Richtlinie. Diese wurde jedoch in vielen Mitgliedstaaten praktisch nicht umgesetzt, sodass ein ganz unterschiedliches Schutzniveau in Europa entstanden ist. Dies war Anlass für die Europäische Union, einen Mindeststandard im Datenschutz durch eine unmittelbar für alle Organisationen, gleich ob privat oder staatlich, geltende Verordnung einzuführen. Insbesondere die erheblichen technischen Veränderungen und die Nutzung elektronischer Medien führen dazu, dass immer tiefer in die Privatsphäre von Betroffenen eingegriffen werden kann. Man denke