Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die Umsetzung der europäischen Whistleblower-Richtlinie in Deutschland und am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Für alle Verbände mit Unternehmensmitgliedern bietet sich hier ein interessantes und wichtiges Betätigungsfeld.
Durch das Hinweisgeberschutzgesetz sollen natürliche Personen – Hinweisgebende – vor möglichen Benachteiligungen geschützt und Meldungen erleichtert werden. Dazu ist eine vertrauliche und diskrete Behandlung der hinweisgebenden Person vorgeschrieben – eine Kündigung, Abmahnung und sonstige berufliche Nachteile sind gesetzlich verboten. An die Vorgaben halten muss sich jeder Beschäftigungsgebende (Unternehmen ebenso wie Verbände und Vereine). Ab 50 Mitarbeitenden ergibt sich auch die Verpflichtung, interne Meldestellen einzurichten, an die sich Hinweisgebende wenden können und sollen. Ergänzend gibt es externe Meldestellen (z. B. beim Bundeskartellamt), bei denen Hinweisgebende Rechtsverstöße melden und auch Rechtsschutz erhalten können. Das Internet bietet zu diesem Themenbereich eine Fülle an Angeboten, die scheinbar schon ab 79 Euro monatlich allen Anforderungen vollumfänglich gerecht werden. Alles ganz einfach, so die Werbeversprechen. Die rechtlichen Vorgaben zu erfülle