Verbände nutzen vermehrt die Möglichkeit, bei dem Europäischen Bürgerbeauftragten Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit von Institutionen der Europäischen Union einzureichen. Dieser Weg stellt oftmals eine kostengünstige Alternative zu langwierigen Verfahren vor den europäischen Gerichten dar. Probleme der Verbände, bei denen sich ein Gang zum Bürgerbeauftragten durchaus lohnen kann, betreffen den Zugang zu wichtigen Dokumenten oder Informationen der Europäischen Kommission oder ihrer Agenturen oder administrative Schwierigkeiten bei der Durchführung von durch die EU geförderten Projekten oder Ausschreibungen.
Wer ist der Europäische Bürgerbeauftragte? Der Bürgerbeauftragte ist unparteiisch und unabhängig von anderen Institutionen wie z. B. der Europäischen Kommission. Das heißt, der Bürgerbeauftragte ist eine eigenständige Institution und somit keinen Weisungen unterworfen. Aktuell bekleidet Emily O’Reilly die Position des Europäischen Bürgerbeauftragten. Der offizielle Sitz des Bürgerbeauftragten liegt in Straßburg. Jedoch verfügt die Institution ebenfalls über einen weiteren Standort in Brüssel. Wer kann sich beschweren? Jeder Bürger und jedes Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union kann sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten wenden. Somit sind auch in Deutschland ansässige Verbände erfasst. Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Jahre nach Kenntniserlangung des Sachverhalts eingereicht werden. Eine weitere Zulässigkeitsvoraussetzung ist die nochmalige Auseinandersetzung des Beschwerdeführers mit der betreffenden Behörde, d. h., diese sollte vor Einreichung der Beschwerde au