Verbände sind aufgebaut als Vereine mit einer Mitgliederversammlung und einem Vorstand. Schon die angestellte Geschäftsführung kommt im Gesetz nicht vor. Sollen sich Verbände eher an Aktiengesellschaften orientieren und deren Trennung von Aufsichtsrat und Vorstand? Über Ansätze und Erfahrungen informieren der vorliegende Artikel und ein Interview mit Prof. Dr. Klaus Meisel, früher Vorsitzender und heute Aufsichtsratsvorsitzender des Bayerischen Volkshochschulverbands e.V.
Verbände sind Vereine und haben einen ehrenamtlichen Vorstand. Der beruft häufig einen hauptamtlichen Geschäftsführer. Allenfalls amtet eines der Vorstandsmitglieder „geschäftsführend“ und wird dafür bezahlt. Das sind die beiden üblichen Modelle der Führungsstruktur von Verbänden. In den letzten Jahren wurde noch ein anderes Modell diskutiert und eingeführt: das Aufsichtsrats-Modell für die Vereinsführung. Im Verbändereport 5/2019 hat Ralf Wickert beschrieben, dass das aus juristischer Sicht möglich ist. Er nennt den Aufsichtsrat allerdings lieber „Präsidium“, weil der Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften dem Vorstand nicht viel zu sagen habe. Aufsicht führen und Rat geben, wie der Name es sagt, ist noch keine Führung. Aber die Führung soll eben aufgeteilt werden: in einen strategischen Teil, den der Aufsichtsrat/das Präsidium erfüllt, und einen operativen Teil, für den der neue hauptamtliche Vorstand, früher Geschäftsführung, zuständig ist. Im Gegensatz zum Aktienrecht kön