Verbändereport AUSGABE 5 / 2023

Das Hinweisgeberschutzgesetz rechtssicher und einfach umsetzen

Best Practice – die Verbandslösung:

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Seit Langem war bekannt, dass die EU-Whistleblowing-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden muss. Deutschland hat diesen Schritt im Sommer 2023 mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) vollzogen. Mit dem HinSchG berücksichtigt die Bundesregierung zudem die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).

Der AGA Unternehmensverband hat das Thema für seine Mitglieder zunächst mit Kurzartikeln und seit Bekanntwerden der ersten Referentenentwürfe regelmäßig in Webinaren aufbereitet. Die Fragen der Mitgliedsunternehmen waren folglich frühzeitig bekannt. So entschied der Verband sich 2022 dazu, ein für alle Unternehmensgrößen passendes Full-Service-Angebot zu schaffen. Das Hinweisgeberschutzgesetz bedeutet für kleine und mittlere Unternehmen neue bürokratische Belastungen, eröffnet aber gleichzeitig auch Chancen. Die Belastungen für das Unternehmen sollen mit der Full-Service-Lösung auf geringstmöglichem Niveau liegen. Whistleblowing legally compliant mit dem AGA mit passgenauen Leistungspaketen Der vollumfängliche Hinweisgeber-Dienst der AGA Service GmbH nimmt Unternehmen jeder Größe den durch das Hinweisgeberschutzgesetz entstehenden Aufwand ab. Damit die Vertraulichkeit möglicher Hinweisgebender gewährleistet ist, werden sämtliche Meldekanäle von geschulten Juristinnen und Juristen überw

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Autor/in

Julie Christiani

ist Geschäftsführerin Digitalisierung & Innovation beim AGA Unternehmensverband mit Sitz in Hamburg.

https://www.aga.de/hinweisgeber
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