Mit dem Datenschutz-Auskunftsportal (www.datenschutz-auskunft.de) soll ein Internet-Portal geschaffen werden, das Verbraucher und Unternehmen unterstützt, Auskünfte über die zu einer Person gespeicherten Daten gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bei Unternehmen einzuholen. Das Innovationsvorhaben wird aus Bundesmitteln und gemeinsam von ConPolicy – Institut für Verbraucherpolitik, dem ULD – Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und der Consist Software Solutions GmbH durchgeführt.
Das im August 2011 begonnene Forschungsprojekt zielt darauf ab, die Verbraucher darin zu unterstützen, ihr Auskunftsrecht wahrnehmen zu können. So soll eine Internetplattform neben allgemeinen Informationen zum Auskunftsrecht auch über die Datenschutzstandards der Unternehmen informieren. Darüber hinaus wird nach Lösungen gesucht, dass Petenten ihre Anfragen nach § 35 BDSG über das Portal einfach eingeben können. Das Portal soll dann die Anfragen so aufbereitet an die Unternehmen übermitteln, dass dort eine schnelle und korrekte Auskunft erfolgen kann.
Umfrageergebnisse erhärten den Bedarf
Verbraucher sind in den letzten Jahren misstrauisch geworden, wie mit ihren persönlichen Daten umgegangen wird (siehe Abbildung 1). Dass grundsätzlich Auskünfte dazu dienen können, das Vertrauen in Unternehmen und ihren Datenschutz zu gewährleis-ten, zeigt eine Auswertung einer IFD-Umfrage aus 2009. So bringt die Bevölkerung inzwischen den Unternehmen größeres Misstrauen im Umgang mit gespeicherten Daten entgegen als staatlichen Stellen (siehe Abbildung 1).
Im Rahmen der Befragung und in den Beiratssitzungen zeigte sich auch, dass Probleme bei der Abwicklung von Auskunftsersuchen nicht nur aufseiten der Unternehmen und Verbände entstehen. Oft wird durch die Art und Weise der Anfrage, wobei unkorrekte und unvollständige Angaben der Petenten die Hauptursachen sind, die Bearbeitung erschwert. Auch die sichere Authentisierung der Petenten erfordert vielfach Rückfragen und verursacht zeitliche Verzögerungen und Kosten (siehe Abbildung 2, Folgeseite).
Hilfestellung durch ein strukturiertes Online-Portal
Hier könnte ein strukturiertes Online-Portal Hilfestellung geben, um Betroffenen von vorneherein die richtige Anleitung für die Anfrage zu erleichtern. Fast 40 Prozent aller Anfragen erreichen die Unternehmen inzwischen per E-Mail. Aber man kann natürlich auch die Frage stellen, ob ein derartiges Portal benötigt wird. Zeigt die Auswertung doch, dass ein großer Teil der an der Umfrage beteiligten Unternehmen keine oder nur bis zu 14 Anfragen pro Jahr erhalten. Überdurchschnittlich viele, bis zu 600 Anfragen, erhalten Unternehmen aus der Telekommunikationsbranche. Aber das kann sich natürlich schnell ändern. So hat die nach langem Kampf erreichte Auskunft bei Facebook eines Petenten für erhebliche Aufmerksamkeit bei Presse und Betroffenen gesorgt.
Hürden bei der Realisierung
Bei der Realisierung eines Datenschutzauskunftsportals sind einige Hürden zu nehmen, um die unterschiedlichen Interessen von Betroffenen, Unternehmen, Verbänden, die Interessen des Datenschutzes und die Interessen des Betreibers eines möglichen Portals unter einen Hut zu bringen. Wie die Analyse gezeigt hat, gibt es inzwischen erste Auskunftsportale mit unterschiedlichen Zielrichtungen. Bei einigen Portalen lässt sich auf den ersten Blick die wahre Zielsetzung der Betreiber nicht erkennen. So besteht die Möglichkeit, über bereits bestehende Portale völlig wahllos eine erhebliche Anzahl von Massenauskünften bei verschiedenen Unternehmen, Verbänden und Branchen auszulösen. Dies führt dazu, dass derartige Portale ein erhebliches Missbrauchspotenzial beinhalten und eine Unmenge völlig sinnloser Anfragen erzeugen können. Diese müssen aber aufgrund der geltenden BDSG-Vorschriften bei den Verbänden und Unternehmen vollständig und korrekt bearbeitet werden und verursachen erhebliche Kosten.
Einige der im Beirat beteiligten Unternehmen haben auch schon negative Erfahrungen mit diesen Portalen gemacht. So werden über diese Angebote „mal eben im Vorbeigehen“ Auskünfte ausgelöst. Kommt nach einigen Tagen das Auskunftsschreiben, erfolgten anschließend Beschwerden über die Zusendung, da sich die Betroffenen an ihre eigenen Auskunftsersuchen nicht mehr erinnern konnten. Bei dem einen oder anderen der bereits vorhandenen Portale stellt sich auch die Frage nach der wahren Absicht der Betreiber, bieten diese Unternehmen auch, nachdem das Portal mehrfache Auskunftsanfragen zugestellt hat, zusätzliche Dienstleistungen an. Zum Teil führen die Portale Bewertungen über die Erteilung der Auskünfte durch, ohne dass dabei eine echte Qualitätssicherung erkennbar ist (z. B. www.meineauskunft.org, www.selbstauskunft.net, https://pim.bof.nl/) (siehe Abbildung 3, Folgeseite).
Wenn also schon ein Datenschutzportal etabliert wird, dann bitte ein seriöses Portal, das auch die bestehenden Richtlinien zum Datenschutz nachvollziehbar einhält. Denn je nach Ausgestaltung entstehen durch den Betrieb selbst eigene datenschutzrechtliche Anforderungen. Abhängig von Art und Weise der Datenübermittlung, der Speicherung und Nutzung der erforderlichen personenbezogenen Daten der Petenten beim Portal selbst, kann dieses zur neuen verantwortlichen Stelle werden.
Unterschiedliche Lösungsansätze
Daher wurden die unterschiedlichen Lösungsansätze intensiv diskutiert und kritisch geprüft. Auch die langfristige Finanzierung des Portals muss erst noch sichergestellt werden. Viele Fragen sind in der weiteren Vorbereitung noch zu klären. Wie kann der Prozess für den Verbraucher (Betroffenen) transparent, datensparsam und einfach in der Abwicklung abgebildet werden? Wie werden die technischen Anforderungen zu IT-Sicherheit gewährleistet? Auf welche Art und Weise können die Inhalte der Auskunftsabfrage über das Portal den beteiligten Unternehmen und Verbänden in optimierter Struktur übergeben werden? Wie kann die Authentifizierung der Betroffenen gegenüber der verantwortlichen Stelle sichergestellt werden? Wie kann das Portal verhindern, dass einem Missbrauch durch Massenabfragen gegenüber dem Wunsch, im Einzelfall durchaus mehrere Anfragen gleichzeitig zu verschicken, entgegengewirkt wird (siehe Abbildung 4)?
Fazit
Mit dem neuen Datenschutzauskunftsportal soll ein Internetangebot geschaffen werden, das Unternehmen, Verbände und Verbraucher unterstützt, Auskünfte über die zu einer Person gespeicherten Daten gemäß § 34 BDSG schnell und einfach einzuholen. Für Verbände und Unternehmen, die bereits Strukturen und Abläufe geschaffen haben, müssen sich die Anfragen aus dem Portal integrieren lassen, um Medienbrüche zu vermeiden.
Als Nächstes soll ein Arbeitsmuster entstehen, um die Praktikabilität und die noch offenen Fragen im Beirat zu beantworten.
Das Innovationsvorhaben wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Für Informationen und Rückfragen zum Portal wenden Sie sich an info@conpolicy.de.