Der Entwurf der EU für ein Austrittsabkommen mit dem Vereinigten Königreich, den die EU-Kommission Ende Februar veröffentlicht hatte, war bei den Briten mit großem Unmut aufgenommen worden. Dennoch kamen die Brexit-Chefverhandler der Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs am 19. März zu einer politischen Einigung, insbesondere über die wichtigsten Elemente des Abkommens für eine Übergangszeit nach dem Brexit. Damit war auch der Weg für die EU-Staats- und Regierungschefs geebnet, bei ihrem Gipfeltreffen am 23. März die Leitlinien für die Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu beschließen.
Mit dem Entwurf des Austrittsabkommens nach Artikel 50 EU-Vertrag haben sich beide Seiten auf die Dauer der Übergangsphase nach dem Austrittsdatum 29. März 2019 geeinigt – die Phase soll am 31. Dezember 2020 enden. In dieser Zeit soll Großbritannien sich weiter an alle EU-Regeln halten und auch weiterhin finanzielle Beiträge an die EU leisten. Dafür behält das Land den Zugang zum EU-Binnenmarkt und bleibt Teil der Zollunion. Allerdings haben die Briten in dieser Zeit keine Mit-Entscheidungsbefugnis in den EU-Institutionen mehr. Der Entwurf des Austrittsabkommens enthält u. a. Bestimmungen zu den Bürgerrechten, Bestimmungen zu den vor dem Austritt in Verkehr gebrachten Waren, eine Finanzregelung, Regelungen institutioneller Fragen und weitere Bestimmungen zu Fragen, die im Zuge des Austritts zu klären sind. Da für die Grenzproblematik zwischen der Republik Irland und Nordirland bisher keine gemeinsame Lösung gefunden wurde, wird dieses Thema in einem Zusatzprotokoll abgehandelt. Notfalllösung zur