Fast genau ein Jahr nach dem Brexit-Referendum im Vereinigten Königreich haben am 19. Juni dieses Jahres endlich die Brexit-Verhandlungen in Brüssel begonnen. In der Zwischenzeit gab es jedoch – insbesondere im Vereinigten Königreich – eine intensive Diskussion über den Austritt aus der EU und die Folgen.
Die EU verfolgt grundsätzlich ein zweistufiges Verhandlungskonzept: Im ersten Schritt sollen die mit einem EU-Austritt verbundenen Fragen geklärt werden, bevor dann im zweiten Schritt über die zukünftigen Beziehungen zwischen EU und dem Vereinigten Königreich verhandelt wird. Sollte beides im Laufe der zweijährigen Verhandlungsfrist nicht möglich sein – wovon alle Experten ausgehen –, plant man ein Übergangsregime, bevor die langfristigen Beziehungen zwischen der EU und ihrem ehemaligen Mitgliedstaat abschließend geklärt sind. Einer Übergangsphase hat die britische Seite allerdings bisher nicht zugestimmt; Theresa May hat immer wieder betont, dass sie im Laufe des knapp zweijährigen Verhandlungsprozesses auch die Zukunftsbeziehungen zur EU geklärt haben will. Die EU-Verhandlungsrichtlinien decken vier Hauptbereiche ab. An erster Stelle steht dabei die Wahrung von Status und Rechten der Bürgerinnen und Bürger sowohl der im Vereinigten Königreich lebenden EU-Bürger als auch der britischen B