„Exit?“ oder „Augen zu und durchhalten?“ sind Fragen, die sich für viele Geschäftsführer von Verbänden und IHKs angesichts des drastischen Anstiegs des VdW-Umlagesatzes auf nunmehr mindestens 85 Prozent ab 2015 stellen. Der nicht endende Anstieg des VdW-Umlagesatzes erfordert definitiv noch in 2014 eine Entscheidung, ob bezogen auf die vorhandene VdW-Versorgung der Ausstieg aus dem alten Ausgleichsverfahren geboten ist, vollständig oder – wie derzeit vom VdW als Alternative angeboten – teilweise durch Ummeldung einzelner Zusagen in den 2. Abrechnungskreis. Im Sinne eines Erhalts der Zukunftsfähigkeit der Verbände und Kammern und eines wirtschaftlichen Handelns kann es bezogen auf neu zu erteilende Versorgungszusagen nur eine Entscheidung geben: keine endgehaltsabhängigen Leistungszusagen mehr, sondern nur noch streng beitragsorientiert ausgestaltet und verursachungsgerecht extern vorfinanzierte Zusagen machen. Dieser Artikel analysiert die derzeitige Versorgungssituation bei Nutzung des VdW-Ausgleichsverfahrens und die sich für Verbände stellenden Entscheidungsnotwendigkeiten.
Angesichts einer neuen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, die als Rechtsanwälte zugelassenen Verbands- und Kammergeschäftsführern den Zugang zur attraktiven Anwaltsversorgung möglicherweise verbaut, gleichzeitig sinkender Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und schließlich niedriger Kapitalmarktrenditen steigt die Bedeutung ergänzender Versorgungsmaßnahmen des Arbeitgebers. In der Vergangenheit war es üblich, den Geschäftsführern von Verbänden und Kammer eine beamtenähnliche Versorgung zuzusagen, in vielen Fällen mit Finanzierung über das VdW-Ausgleichsverfahren. Heute, wo mit hohen Umlagesätzen dafür die Rechnung gestellt wird, stellt sich für viele Geschäftsführer von Verbänden und IHKs die Frage, ob es ratsam ist, trotz ständig steigender Umlagen weiterhin diesen Weg zu beschreiten und weiterhin in der VdW-Versorgung zu bleiben oder ob sie bessere Alternativen haben, insbesondere für ihre Nachfolger und neue Mitarbeiter. Betriebliche Altersversorgung in IHKs und Verb�