Es ist möglich, die Altersversorgung des Verbandes für den Verband risikoarm und finanzierbar zu gestalten und zugleich für den Geschäftsführer fair und attraktiv. Für eine solche zeitgemäße Gestaltung sind allerdings konsequent Lehren aus den schlechten Erfahrungen zu ziehen, die viele Verbände mit der früher üblichen beamtenähnlichen Versorgung gemacht haben. Die Lösung besteht in einer beitragsorientiert gestalteten, von Verband und Geschäftsführer während der Dienstzeit vollständig extern ausfinanzierten Altersversorgung. Nicht zuletzt ermöglicht eine solche Gestaltung die Flexibilität, bei veränderter Ausgangslage beim Verband oder beim Geschäftsführer durch Anpassung des Versorgungsaufwandes und/oder der Leistungsarten zu reagieren.
Betriebliche Altersversorgung für Verbands-Geschäftsführer, warum? Eine betriebliche Altersversorgung ist ein üblicher Bestandteil des Vergütungspakets von Verbandsgeschäftsführern und wird dies angesichts eines steigenden Versorgungsbedarfs sicherlich auch bleiben. Mehr als 80 Prozent der Verbandsgeschäftsführer haben heute nach meiner Erfahrung, die sich mit den Ergebnissen der einschlägigen Vergütungsstudien deckt, Anspruch auf eine vom Verband finanzierte Altersversorgung. Verbände, die keine Altersversorgung anbieten, werden damit schnell ins Hintertreffen geraten bei der Suche nach neuen qualifizierten Führungskräften für den Verband oder deutlich mehr Barvergütung bieten müssen. Verbände, die ihren Geschäftsführern und ggf. auch anderen Mitarbeitern des Verbandes eine Ergänzung zur gesetzlichen Altersversorgung bzw. berufsständischen Versorgung bieten, bewirken damit nicht zuletzt ein Stück Bindung an den Verband. Aus Sicht des Geschäftsführers ist eine Versorgungszusage des Ve