Ein Rechtsgutachten über die aktuelle Ausgestaltung der EU-Flottenregulierung kommt zu dem Ergebnis, dass diese Regulierung aus mehreren Gründen unionsrechtsrechtswidrig ist. UNITI hatte die rechtliche Prüfung beauftragt. Die der Flottenregulierung zugrundeliegende Messmethodik des sog. Tailpipe-Ansatzes, wonach die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs nur am Auspuff bilanziert werden, ist gemäß dem Gutachten von Prof. Dr. Martin Kment europarechtswidrig und schadet einem effektiven Umweltschutz.
Das Gutachten zieht den Schluss, dass der veraltete Tailpipe-Ansatz durch eine zeitgemäße Messmethodik ersetzt werden sollte, die die CO2-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus bilanziert. Das Gutachten weist nach, dass nicht nur Hersteller von Pkw mit Verbrennungsmotor, sondern auch Produzenten von alternativen Kraftstoffen durch den Tailpipe-Ansatz benachteiligt werden. UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn ordnet ein: „Daraus folgt unsere dringende Handlungsaufforderung an die Politik, die gegenwärtige Flottenregulierung für Pkw-Neufahrzeuge unverzüglich zu überarbeiten.“
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