Die Europawahl steht vor der Tür. Viele Unternehmen geben Empfehlungen zur Wahl ab und plädieren für Vielfalt, Solidarität und für ein weiter zusammenwachsendes Europa. Was gilt aus arbeitsrechtlicher Sicht: Wo sind die Grenzen, wenn Unternehmen zur Wahl einer bestimmten Partei aufrufen? Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrecht Prof. Dr. Michael Fuhlrott erklärt:
Unternehmen müssen nicht politisch neutral sein. Eine Besonderheit gelte aber für öffentliche Arbeitgeber. Diese haben eine Pflicht zur Neutralität und dürfen keine Wahlempfehlungen oder Wahlhinweise an ihre Belegschaft ausgeben oder verteilen. Unternehmen dürfen selbst vor extremen politischen Ansichten warnen und aufrufen, Parteien zu wählen, die sich für demokratisches Miteinander und das Grundgesetz einsetzen. Eine Grenze werde aber da überschritten, wo Mitarbeitern Konsequenzen für ein bestimmtes Wahlverhalten angekündigt werden.
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https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/duerfen-unternehmen-wahlempfehlungen-abgeben-160526/