BGA zur Umsetzung der EU-Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)“

Pflicht zum Nachhaltigkeitsbericht bringt der Wirtschaft 1,4 Milliarden mehr Bürokratiekosten

Im aktuellen Referentenentwurf des Justizministeriums zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, der sogenannten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) beziffert die Bundesregierung den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft mit ca. 1,4 Milliarden Euro jährlich. Die Bundesregierung führt weiter aus, dass es sich bei den 1,4 Milliarden Euro jährlich ausschließlich um Bürokratiekosten handelt.

„Die Politik hat es in den letzten Jahren mit der Bürokratie deutlich übertrieben. Im Angesicht der schwierigen aktuellen konjunkturellen Lage wäre die Politik gut beraten, den bürokratischen Druck auf die krisengeplagten deutschen Unternehmen nicht noch zu verstärken. Es braucht weniger Misstrauen anstatt weitere Bürokratiemonster“, mahnt der Bundesverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen.


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/14-milliarden-euro-neue-buerokratiekosten-159797/

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