Pressemitteilung |

Zweite MKS-Schutzverordnung tritt in Kraft

(Bonn) – Am 13. April wird die zweite MKS-Schutzverordnung in Kraft treten. Danach ergibt sich für klauentierhaltende landwirtschaftliche Betriebe folgende Situation:

1. Generell sind Transporte nach wie vor verboten.

2. Ausnahmegenehmigungen können erteilt werden, und zwar von der Behörde des Absendeortes im Einvernehmen mit der Behörde des Bestimmungsortes.

3. Ausnahmen können erteilt werden für folgende Transporte:

a) zur Schlachtung (unmittelbar oder über eine zugelassene Sammelstelle)

b) in einen anderen Bestand (als Sammeltransport möglich, aber nicht über eine Sammelstelle und nicht als Verteiltransport), wenn im Reg. Bezirk des Versandortes kein Sperr- oder Beobachtungsgebiet wegen MKS besteht. Wenn die Tiere aus einem Regierungsbezirk stammen, in dem ein Sperr- oder Beobachtungsgebiet eingerichtet ist, dürfen nur Direkttransporte von Betrieb zur Betrieb durchgeführt werden, also auch keine Sammeltransporte. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind nur Transporte zur Schlachtstätte, die auch in diesem Fall über Sammelstellen durchgeführt werden dürfen.


4. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die o.gen. Transporte wird an folgende Bedingungen geknüpft:

a) die Transportfahrzeuge müssen vor und nach dem Transport gereinigt und (wirksam!) desinfiziert werden.

b) Die Tiere müssen vor Erteilung der Ausnahmegenehmigung 30 Tage bzw. seit ihrer Geburt im Abgabebetrieb gehalten worden sein und bei Schweinen darf mindestens 15 Tage vor Erteilung der Ausnahmegenehmigung kein „empfängliches“ Tier in den Bestand eingestellt worden sein. (Ausnahme: Verbringen von Schlachttieren direkt aus einem Betrieb zu einer Schlachtstätte).

Die Verordnung wird am 12.04.2001 im Bundesanzeiger Nr. 72 auf der Seite 6814 veröffentlicht.

Da der Ständige Veterinärausschuß in seiner Entscheidung nach Information des Zentralverbandes der Deutschen Schweineproduktion (ZDS) auch Sammeltransporte zum Schlachthof zuläßt, wird erwartet, dass diese Möglichkeit auch im Rahmen der nationalen Umsetzung eröffnet wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion e.V. Adenauerallee 174 53113 Bonn Telefon: 0228/9144740 Telefax: 0228/9144745

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