Pressemitteilung | Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)

Zwei Jahre Menschenrecht auf sauberes Wasser und Sanitärversorgung / Menschenrecht auf Wasser wird nur unzureichend umgesetzt und der hohe Standard in Deutschland ist gefährdet. Trotz Menschenrecht ist Privatisierung im Wasserbereich nicht beendet.

(Berlin) - Am 28. Juli 2010 hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen (Resolution 64/292) ein Recht auf sauberes Wasser und hygienische Sanitärversorgung als Menschenrecht anerkannt. Skeptiker bewerteten dies vor zwei Jahren als Farce und die Situation hat sich tatsächlich nur geringfügig verbessert. Zwar wurden weltweit mehr Menschen an Trinkwasserversorgungssysteme angeschlossen, aber bei den Sanitärsystemen bestehen weiterhin erhebliche Defizite.

"Die Erklärung des Menschenrechts auf sauberes Wasser und Sanitärversorgung war ein wichtiges politisches Signal, nun müssen dem aber endlich Taten folgen", erklärte Christa Hecht, die Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e.V. heute in Berlin.

Die AöW wertet die Anerkennung dieses Rechts auch als ein Zeichen gegen Privatisierung und Liberalisierung in der Wasserwirtschaft.
In Deutschland scheint sich ein Trend gegen Privatisierung abzuzeichnen, in der Politik der EU-Kommission leider noch nicht. Obwohl es negative Erfahrungen mit Privatisierung gibt, wird in der europäischen Finanzkrise von der Troika der Verkauf von öffentlichen Einrichtungen der Wasserversorgung wie z.B. in Athen und Thessaloniki gefordert. Außerdem werden in den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Richtlinien zu Vergaberecht und Dienstleistungskonzessionen auch weiterhin für die Wasserwirtschaft Liberalisierungskonzepte verfolgt. Dies geschieht unter dem Vorwand der Förderung des Wettbewerbs im Binnenmarkt, obwohl große Teile der europäischen Bevölkerung zum Beispiel in Italien, in deutschen Großstädten, in Frankreich oder Spanien sich dagegen wenden, weil sie Wasser als ein Gemeingut, das allen gehört, erhalten wollen. Volksbegehren und Bürgerentscheide oder das alternative Weltwasserforum im März 2012 in Marseille haben das eindrucksvoll bestätigt. Deshalb ist es auch ein wichtiges politisches Signal, dass sich das derzeit bis Frühjahr 2013 laufende europäische Bürgerbegehren (ECI(2012)000003) gegen die Liberalisierungspolitik der EU-Kommission im Wasserbereich wendet.

Die AöW-Geschäftsführerin betonte ebenso: "Trotz aller Erfolge in Deutschland und den erreichten hohen Standards in der Qualität der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie von Gewässerrenaturierungen ist der Gewässerschutz auch bei uns zukünftig eine herausfordernde Aufgabe."

Weiter erklärte Frau Hecht, dass die bisherigen Erfolge sogar durch verstärkte industriemäßig betriebene Landwirtschaft, die verstärkte Produktion von Energie-pflanzen mit dem Einsatz von immensen Mengen von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln und durch Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe verwendet, gelagert oder transportiert werden, zunichte gemacht zu werden drohen. Kohlendioxid-speicherung im Untergrund (CCS-Technologie), Förderung von unkonventionellem Erdgas (Fracking) und Geothermie stellen weitere Risiken, insbesondere für das Grundwasser dar.

Die öffentliche Wasserwirtschaft fordert daher, dass der Schutz der Gewässer (Grundwasser und Oberflächengewässer) Vorrang vor rein wirtschaftlichen Interessen hat. Aktuell fordert die AöW daher bei der Diskussion über die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) den expliziten Vorrang für den Gewässerschutz. Den Forderungen der Industrie und einiger Wirtschaftsverbände nach Aufweichung der vorgesehenen Schutzregeln für das Grundwasser darf nicht nachgegeben werden. Das würde eine Verlagerung der Kosten für den erforderlichen Gewässerschutz von der Industrie und Landwirtschaft auf die Wasserwirtschaft nach sich ziehen.

Sauberes Wasser ist lebensnotwendig, deshalb ist es ein Menschenrecht. Die Verwirklichung dieses Rechts gehört in öffentliche Hände.

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