Pressemitteilung | Volkssolidarität Bundesverband e.V.

Zwangsverrentung ersatzlos abschaffen

(Berlin) - "Die Zwangsverrentung für Bezieher von 'Hartz IV' ab dem 63. Lebensjahr muss ersatzlos gestrichen werden." Das forderte der Präsident der Volkssolidarität, Wolfram Friedersdorff, am Donnerstag. Er bezog sich auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. August 2015, das die "Zwangsverrentung" eines "Hartz IV"-Beziehers mit 63 Jahren und Abschlägen bestätigte. "Die Volkssolidarität bleibt bei ihrer Kritik an der entsprechenden Rechtslage, auf deren Grundlage Ältere zwangsverrentet werden, die unverschuldet arbeitslos geworden sind und seit Jahren keine existenzsichernde Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt finden."

Friedersdorff erinnerte daran, dass in Ostdeutschland jeder dritte Bezieher von "Hartz IV"-Leistungen älter als 50 Jahre ist. "Statt wenigstens über öffentlich geförderte Beschäftigung Brücken in die Rente zu ermöglichen, gibt sich die Politik damit zufrieden, dass ältere Langzeitarbeitslose in Altersarmut landen. Es ist ein Hohn, wenn sie durch Abschläge auf eine Mini-Rente herabgestuft werden."

Der Präsident der Volkssolidarität kritisierte die Unaufrichtigkeit, mit der diese Praxis trotz der Kritik von Sozialverbänden, Gewerkschaften und Erwerbslosengruppen fortgeführt wird. "Das passt einfach nicht zusammen mit den Debatten um die Rente mit 63. Wenn tatsächlich händeringend Arbeitskräfte gesucht werden, muss man auch bereit sein, älteren Arbeitslosen eine Chance zu geben statt sie in Zwangsrente zu schicken." Der Ermessensspielraum der Jobcenter, in Härtefällen keine "Zwangsverrentung" zu verlangen, sei "keine akzeptable Lösung für die Betroffenen", betonte Friedersdorff. Die Volkssolidarität bleibe dabei, dass die "Zwangsverrentung" im Sozialgesetzbuch II ohne Wenn und Aber abgeschafft werden müsse.

Quelle und Kontaktadresse:
Volkssolidarität Bundesverband e.V. Tilo Gräser, PR-Referent Alte Schönhauser Str. 16, 10119 Berlin Telefon: (030) 27897100, Fax: (030) 27593959

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