Zwangspfand - unnötige Lasten für Verbraucher verhindern
(Bonn) - Zum Beschluss der Umweltministerkonferenz (UMK) zur Bepfandung von Einweg-Getränkeverpackungen erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU), Prof. Dr. Werner Delfmann:
Durch das Zwangspfand droht eine Verteuerung von Wein, Fruchtsaft, Mineralwasser, Erfrischungsgetränken und Bier. Die Kosten für ein weiteres Rücknahmesystem für Verpackungen bei sämtlichen Einzelhandelsläden, Tankstellen, Kiosken und Imbissrestaurants könnten nur durch Erhöhung der Getränkepreise aufgebracht werden. Neue Dienstleistungen - wie die Bestellung von Lebensmitteln über das Internet - würden durch den Pfand- und Rücknahmezwang für Getränkeverpackungen im Keim erstickt. Zudem müssten die Verbraucher zur Erstattung des Pfands künftig vor Rücknahmeautomaten in den Verkaufsstellen anstehen, statt gebrauchte Flaschen und Dosen weiterhin in die haushaltsnahen Altglascontainer und Wertstofftonnen zu geben. Die Ladenöffnungszeiten würden damit auch auf die Wertstoffsammlung ausgedehnt. Das Zwangspfand steht insgesamt im Widerspruch zu den Bestrebungen moderner Politik, unnötige Gängelungen und Lasten der Bürger abzubauen. Bisher hat die Bevölkerung bei der Abfalltrennung vorbildlich mitgemacht. Durch das Zwangspfand auf Einweg-Getränkeverpackungen, das zur Getrennthaltung von Flaschen und Dosen von allen übrigen für das Recycling bestimmten Verpackungen zwänge, würde die Grenze des Zumutbaren überschritten. Dies gilt umso mehr, als ein ökologischer Nutzen nicht erkennbar ist. Vielmehr wären bei einem Zwangspfand aus wirtschaftlichen Gründen das herkömmliche Mehrwegsystem bei Getränken und die Fortsetzung der Altglassammlung gefährdet. Bundesregierung, Bundestag und die Kabinette der Länder sind daher aufgerufen, das Zwangspfand abzuwenden, statt eine irreversible Fehlentwicklung einzuleiten, vor der bis zum Sommer diesen Jahres auch die Umweltverbände gewarnt haben. Als Lösung bietet sich an, die bisherige prozentuale Mehrwegquote der Verpackungsverordnung durch eine Vorgabe der Füllmenge von Mehrwegflaschen und ökologisch vorteilhaften Einwegverpackungen - insbesondere Getränkekartons - zu ersetzen, wie es die Wirtschaftsministerien der Länder im Bundesrat beschlossen haben.
Quelle und Kontaktadresse:
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Linda Kocks
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