Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE)

Zwangspfand: Uneingeschränkter Rechtsschutz für die Wirtschaft

(Bonn) – Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie begrüßt die Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. Juni 2002, die den betroffenen Unternehmen der Getränkeindustrie und des Handels uneingeschränkten Rechtschutz für den Fall der Bekanntmachung der Pfandpflicht auf Einweg-Getränkeverpackungen durch die Bundesregierung einräumt.

Das Verfassungsgericht hatte vom Erlass einer einstweiligen Anordnung abgesehen und die Verfassungsbeschwerde mehrerer Unternehmen gegen das Zwangspfand aus prozessualen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen. Diese Entscheidung hat zur Folge, dass die Rechtmäßigkeit der Pfandpflicht zunächst vor den Verwaltungsgerichten geprüft werden muss.

Die bisherigen Kläger haben bereits angekündigt, dass sie dem vom Bundesverfassungsgericht vorgezeichneten Weg folgen wollen und nach der für Juli 2002 zu erwartenden Bekanntmachung der Pfandpflicht im Bundesanzeiger unverzüglich eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Berlin einreichen werden. Sie werden auch beantragen, die aufschiebende Wirkung der Klage wieder herzustellen und die Pfandpflicht bis zum Ende des Rechtsstreits auszusetzen.

Vor diesem Hintergrund appelliert die BVE erneut an die Bundesregierung von der Veröffentlichung der Pfandpflicht abzusehen und mit der Wirtschaft in einen vernünftigen Dialog über eine umfassende Form der Verpackungsverordnung einzutreten. Die Bundesregierung sollte endlich die sich mehrenden Stimmen aus Wissenschaft und Politik zur Kenntnis nehmen, die da Zwangspfand als wirtschaftlich und umweltpolitisch unsinnig brandmarken.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/308290 Telefax: 0228/3082999

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