Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE)

Zwangspfand ökonomisch und ökologisch nicht zu rechtfertigen

(Bonn) - Die BVE lehnt die Einführung eines Zwangspfandes für ökologisch nachteilige Verpackungen ab. Das Vorhaben des Bundesumweltministeriums, den Verkauf von Fruchtsaft, Erfrischungsgetränken, Mineralwasser und Bier in Einwegflaschen und Dosen mit einem Zwangspfand zu belegen, ist ökonomisch nicht zu rechtfertigen und bringt ökologisch keinen Nutzen.

Mehrwegstabilisierung nicht belegt
Bisher fehlt jeglicher Nachweis dafür, dass ein Zwangspfand zur Stabilisierung ökologisch vorteilhafter Verpackungen führt.

So kommt auch das Umweltbundesamt in einer Studie Ende Januar 2001 nur zu dem Ergebnis, dass die geplante Regelung "das Potential" für eine positive Lenkungswirkung habe. Letztlich werde es aber auf die Reaktion des Handels und der Verbraucher ankommen. Vieles spricht aber - wie die kürzlich vorgelegte Roland Berger-Studie und Aussagen des Handels belegen - für die Annahme, dass die Einführung einer Pfandpflicht den Rückgang der Mehrwegquote nicht nur nicht aufhält, sondern sogar noch beschleunigt.

Investitionen nicht gerechtfertigt
Unverantwortlich sind die Investitionen in Höhe von 2,6 Mrd. DM für die Einrichtung eines zweiten Rücknahmesystems für gebrauchte Getränkeverpackungen durch Pfandautomaten mit jährlichen Systemkosten für Pfandclearing, Logistik etc. in Höhe von 1,5 Mrd. DM. Angesichts ausbleibender positiver ökologischer Lenkungswirkung ist im Ergebnis allenfalls eine marginale Eindämmung des Litterings möglich, was den Kostenaufwand in keinem Fall rechtfertigt. Hierauf hat die BVE in der mündlichen Anhörung des Bundesumweltministeriums zu dem Novellierungsentwurf der Verpackungsverordnung vom 7. Februar 2001 nachdrücklich hingewiesen.

Rechtliche Einwände
Gegen den Novellierungsentwurf sprechen im Übrigen rechtliche Einwände, die in der Anhörung deutlich geworden sind, so z. B.

- das Fehlen einer Verfahrensregelung - in Form einer Öffnungsklausel mit nachprüfbaren Kriterien und Parametern - für die Pfandbefreiung von Getränkeverpackungen, die nach einem eventuellen Inkrafttreten des Verordnungsentwurfs als ökologisch vorteilhaft erkannt werden und

- das Fehlen jeglichen Regelungsansatzes für eine Beteiligung an einem Pfandclearing sowie für eine wettbewerbsrechtlich zulässige Ausgestaltung eines kollektiven Pfandclearings, das wegen der entstehenden Pfanddisparitäten zwischen den Verkaufsstellen unabdingbar ist.

Alternative zum Zwangspfand
Als Zwischenlösung sollte aus Sicht der Getränkeabfüller der Ernährungsindustrie von der Politik die Initiative des Landes Rheinland-Pfalz unterstützt werden. Damit würde die Voraussetzung, für eine differenzierte und sorgfältige Diskussion über eine grundsätzliche Neuorientierung der Verpackungspolitik geschaffen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bernd-Ulrich Sieberger Telefon: 0228/30829-51 Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/308290 Telefax: 0228/3082999

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