Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Zwangspfand muss seine Wirksamkeit erst beweisen / Berufsstand zum Kabinettsbeschluss zum Dosenpfand

(Berlin) - Das Bundeskabinett hat beschlossen, ab dem 1. Januar 2003 ein Pflichtpfand auf Einweg-Getränkeverpackungen zu erheben. Nach dem bisherigen Stand sind Verpackungen für Milch und Wein von dieser Pfandpflicht ausgenommen. Nicht ausgeschlossen ist jedoch, dass es später doch zu einer Pfandpflicht kommt, wenn die sogenannte "spezifische Fehlerquote" des Mehrweganteils überschritten wird. Dies könnte z.B. geschehen, wenn zunehmend Wein-Einwegflaschen aus dem Ausland, die mittlerweile bereits einen Anteil von 50 Prozent erreicht haben, gekauft werden. Mit der Einführung eines Pflichtpfandes auf Einweg-Weinflaschen würde die Bundesregierung das etablierte Mehrwegsystem bei deutschen Weinen, aber auch das effiziente Glas-Recycling gefährden, erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV). Er fordert die Bundesregierung auf, auch nach dem 1. Januar 2003 keine Pfandpflicht für Milch und Wein einzuführen.

Hinsichtlich des klassischen Dosenpfands müsse sich jetzt erweisen, ob damit ein wirksames Mittel gegen die erschreckende "Vermüllung" der Landschaft d.h. der Wiesen, Äcker und Wälder der Bauern gefunden sei. Auch ohne das Zwangspfand müsse gegen diese Umweltverschmutzung sehr viel schärfer durchgegriffen werden. Bauer und Waldbesitzer seien es Leid, auch noch als Müllmänner der Nation ihre Flächen immer wieder säubern zu müssen.

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