Pressemitteilung | Handelsverband Deutschland e.V. - Der Einzelhandel (HDE)

Zwangspfand: Dreamteam Müller-Trittin Alptraum für Handel

(Berlin) – Die Einigung zwischen Umweltminister Jürgen Trittin und Bundeswirtschaftsminister Werner Müller über die Einführung eines Zwangspfandes auf Getränkedosen und -einwegflaschen kommentierte gestern in Berlin der Hauptgeschäftsführer des HDE, Holger Wenze, mit den Worten: „Das Dreamteam Trittin und Müller ist für den Handel ein Alptraum.“

Das Dreamteam Trittin und Müller ist für den Handel ein Alptraum. Das Zwangspfand, über das sie sich jetzt verständigt haben, wird den Handel bis ins Mark treffen. Trittin und Müller geht es nur darum, die Dose abzustrafen und das auf Kosten des Einzelhandels. Die Unternehmen werden mit drei bis vier Milliarden Mark an zusätzlichen Kosten belastet. Treffen wird dies vor allem die mittelständischen Lebensmittelgeschäfte, die ohnehin schon mit massiven wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen haben. Mehrkosten für ein Zwangspfand schwächen ihre Marktposition und könnten viele in den Ruin treiben.

Gipfel der Ignoranz ist, dass die Einführung des Zwangspfandes zeitgleich mit der des Euro-Bargeldes zusammenfallen soll. Das wird die großen Belastungen der Einzelhandelsunternehmen durch die Euro-Bargeld-Einführung ins Unerträgliche steigern.

Eine Ausnahme für Weinflaschen ändert nichts daran: Das Zwangspfand ist und bleibt ein politisches Folterinstrument, das reiner grüner Klientelpolitik dient. Nimmt man die Ökobilanz als Ausgangspunkt, dann ist eine Ausnahme für Weinflaschen ökologisch nicht gerechtfertigt: Einwegglasflaschen gehören nach der Ökobilanz nicht zu den ökologisch vorteilhaften Verpackungen. Fragwürdig ist auch, warum nur Weinflaschen vom Zwangspfand verschont bleiben sollen und nicht auch Safteinwegflaschen, die zur gleichen Kategorie gehören.

Nicht nachvollziehbar ist darüber hinaus, dass die Einwegkunststoffflaschen (PET) mit einem Zwangspfand belegt werden sollen. Denn PET-Flaschen sind in der Ökobilanz nicht bewertet worden. Auf welcher Grundlage also Trittin und Müller auch PET-Flaschen in die Zwangsbefandung einbeziehen wollen, bleibt ihr Geheimnis. Dem Handel bleibt nur, jetzt auf die Standhaftigkeit und den ökologischen und wirtschaftlichen Sachverstand der Bundesländer zu bauen, ohne deren Zustimmung im Bundesrat kein Zwangspfand möglich ist.

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE) Am Weidendamm 1a 10117 Berlin Telefon: 030/72 62 50-65 Telefax: 030/72 62 50-69

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