Zwangspfand auf Flaschen und Dosen bringt keine Umweltentlastung / HDE, BVE und AGVU richten gemeinsamen Appell an Politik
(Bonn/Berlin) - Gegen einen Pfandzuschlag von 50 Pfennig auf Wein, Fruchtsaft, Wasser, Limonaden und Bier in Flaschen und Dosen haben sich der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE), die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) und die Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU) in einer gemeinsamen Erklärung verwahrt. Die vom Bundesumweltministerium verfolgte Verschärfung der Verpackungsverordnung werde zu erheblichen Mehrkosten für die Verbraucher führen, ohne die Umwelt zu entlasten. Zahlreiche Umweltexperten darunter der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung zweifelten, ob das Zwangspfand zum Schutz von Mehrweg geeignet sei.
Zudem warnten die Verbände, dass die praktischen Fragen einer Pfandpflicht auf Einweg-Flaschen und Dosen nicht geklärt seien. So würde neben der Aufstellung von Rücknahmeautomaten ein flächendeckendes Finanzierungssystem erforderlich, an das sich sämtliche Verkaufsstellen von Getränken Einzelhandelsgeschäfte, Tankstellen, Kioske, Imbissrestaurants, Verkaufsautomaten anschließen müssten. Andernfalls könnte jedermann mit im Supermarkt erworbenen Verpackungen im Tante-Emma-Laden die Kasse plündern, ohne dass ein Ausgleich erfolgen würde. Auch bestehe ein Anreiz für organisierten Pfand-Betrug, etwa durch Einfuhr pfandfreier Flaschen und Dosen aus dem Ausland. Das vorgeschlagene Zwangspfand sei nicht vergleichbar mit herkömmlichen Mehrweg-Pfandsystemen, die der Sicherung des tatsächlichen Verpackungswerts dienten, oder dem wesentlich niedrigeren Dosen-Pfand in Schweden. Vielmehr müsse die Wirtschaft zur Umsetzung des Zwangspfands eine Organisation einrichten, die voraussichtlich die gleiche Größenordnung erreichen würde, die das Duale System bislang für sämtliche Verkaufsverpackungen habe.
HDE, BVE und AGVU appellieren daher an die Politik, statt des Pfandzuschlags auf Flaschen und Dosen die bisherige Mehrwegquote der Verpackungsverordnung durch einen Schutz der Füllmenge ökologisch vorteilhafter Getränkeverpackungen abzulösen, wie dies vom Wirtschaftsausschuss des Bundesrats beschlossen wurde. Die mit der Herstellung und dem Vertrieb von Getränken befassten Unternehmen hätten maßgeblich zum Aufbau eines Wertstoffkreislaufs für Verpackungen beigetragen und seien unverändert bereit, eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Lösung mitzutragen.
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e.V. (AGVU)
Bonner Talweg 64
53113 Bonn
Telefon: 0228/949290
Telefax: 0228/949294
HDE Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V.
Hubertus Pellengahr
Telefon: 030/726250-66/65
Telefax: 030/726250-69
BVE Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V.
Bernd-Ulrich Sieberger
Telefon: 0228/30829-51
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